[017] Integrationsfachdienst

Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter im gesamten Deutschland gesetzt, die die Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben durchführen. Die Integrationsämter sind die Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste und finanzieren diese aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Ein der viele Integrationsämter Deutschlands ist die LWL, die das Programm Star-KAoA bietet. Die Diakonie, die das Potenzialanalyse im Rahmen des Star-KaoAs durchführt, ist dagegen einer dieser Dienste Dritter der als Integrationsfachdienst dient.

Die Integrationsfachdienste haben als Zielgruppen Menschen mit Behinderung oder mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, Angestellte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), und Schulabgänger mit Behinderung.

Die Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung sowie die Beratung ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihren Neueinstellung und Beschäftigung gehören zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste. Sie erklären über die Auswirkungen verschiedener Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Vorgesetzte und Kollegen erhalten auch Hinweise im Umgang mit einem Beschäftigten mit Behinderung. Die Integrationsfachdienste unterstützen ebenso den Arbeitgeber bei der Klärung möglicher finanzieller Leistungen und beraten bei deren Beantragungen.

Integrationsfachdienste verfügen über Fachpersonal mit entsprechender psychosozialer oder arbeitspädagogischer Qualifikation, und arbeiten eng mit der Agentur für Arbeit, dem Integrationsamt, dem zuständigen Rehabilitationsträger, dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und den anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams, den abgebenden schulischen und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen und, wenn notwendig, auch mit anderen Stellen zusammen.

Deixe um comentário

Site no WordPress.com.

EM CIMA ↑

Design a site like this with WordPress.com
Iniciar